Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)-
Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)
Was wird gefördert?
Gefördert werden der Einbau von effizienten Wärmeerzeugern, von Anlagen zur Heizungsunterstützung und der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz, das erneuerbare Energien für die Wärmeerzeugung mit einem Anteil von mindestens 25 Prozent einbindet:
- Solarkollektoranlagen
- Biomasseheizungen
- Wärmepumpen
- Innovative Heiztechnik auf Basis erneuerbaren Energien
- Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride)
- Gebäudenetze und Anschluss an eine Gebäude- oder Wärmenetz
- Maßnahmen zur Visualisierung des Ertrags Erneuerbarer Energien
Investitionsvolumen und Höhe der Förderung
Die aufgeführten Wärmeerzeuger werden mit folgendem Fördersatz gefördert:
- Solarthermieanlagen mit 25 %
- Biomasseheizungen mit 10 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 %)
- Wärmepumpen mit 25 % (für Wärmepumpen wird zusätzlich ein Bonus von 5 % gewährt, wenn als Wärmequelle Wasser, Erdreich oder Abwasser erschlossen wird.)
- Erneuerbare Energien-Hybridheizungen (EE-Hybride) mit Einbindung einer Biomasseheizung mit 20 % (bei besonders emissionsarmen Biomasseanlagen erhöht sich der Zuschuss um 5 % und ohne Einbindung einer Biomasseheizung mit 25 %)
- Errichtung, Erweiterung und Umbau von Gebäudenetzen mit 25 %
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz mit 25 %
Heizungs-Tausch-Bonus für Öl-, Gas-, Kohle- und Nachtspeicherheizungen
Zusätzlich zu den genannten Fördersätzen kann beim Austausch (Ersetzen und fachgerechter Entsorgung) einer betriebsfähigen Öl-, Gasetagen-, Gaszentral-, Kohle- oder Nachtspeicherheizungsanlage ein Bonus in Höhe von 10 Prozentpunkten gewährt werden, sofern eine der nachfolgend genannten Anlagen zur Wärmeerzeugung errichtet wird. Gasheizungen müssen für den Heizungs-Tausch-Bonus ein Mindestalter von 20 Jahren aufweisen (Ausnahme: Gasetagenheizungen). Nach dem Austausch darf das Gebäude nicht mehr mit fossilen Brennstoffen im Gebäude oder gebäudenah beheizt werden.
- Biomasseheizung
- Wärmepumpe
- EE-Hybridheizung
- Innovative Heizanlagen auf EE-Basis
- Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
Die förderfähigen Kosten für energetische Sanierungsmaßnahmen sind gedeckelt auf 60.000 Euro pro Wohneinheit und Kalenderjahr.
Qelle: bafa.de | Stand 18-08-2022)