Mit dem Klimaschutzprogramm 2030 hat die Bundesregierung beschlossen, die Gebäudeförderung attraktiver zu gestalten. Ein zentraler Punkt dabei:
Maßnahmen für mehr Energieeffizienz und der Einsatz von erneuerbaren Energien werden unter dem gemeinsamen Dach der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) gefördert. Die Investitionsanreize sollen entscheidend dazu beitragen, die Energie- und Klimaziele 2030 im Gebäudesektor zu erreichen.
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
- Die Fördersätze werden abgesenkt, verbleiben aber auf hohem Niveau
Um allen Antragstellergruppen weiterhin den Zugang zur Förderung zu ermöglichen, sind etwas verringerte Fördersätze notwendig. Sie bleiben aber weiterhin auf einem hohen Niveau und liegen bspw. bei den Einzelmaßnahmen zwischen bis zu 20 Prozent bei Dämmmaßnahmen und bis zu 40 Prozent bei Wärmepumpen. - Das Zuschussportal der KfW wird geschlossen
Durch die Fokussierung auf zinsverbilligte Kredite mit Tilgungszuschüssen für Komplettsanierungen können die Refinanzierungsvorteile der KfW genutzt und somit Steuermittel gespart werden. Dadurch entstehen finanzielle Spielräume, die den Erhalt weiterhin hoher Fördersätze ermöglichen. Die reine Kreditförderung erlaubt zudem eine verbesserte Steuerung und somit die Einhaltung der zur Verfügung stehenden Mittel. - Kreditförderung für Einzelmaßnahmen bei der KfW wird abgeschaltet
Die Kreditförderung für Einzelmaßnahmen bei der KfW macht seit dem Start nur einen sehr geringfügigen Anteil des Gesamtvolumens der Einzelmaßnahmen aus. Der administrative Aufwand für das Angebot ist unverhältnismäßig mit Blick auf die geringe Inanspruchnahme. Daher wird die Kreditvariante bei der KfW für Einzelmaßnahmen im Zuge der Umsetzung des BEG-Neuausrichtung abgeschaltet. Die Zuschüsse für Einzelmaßnahmen beim BAFA bleiben erhalten. Die Fördersystematik wird somit vereinfacht und nutzerfreundlicher, da es eine klare Aufteilung gibt: Einzelmaßnahmen werden beim BAFA, systemische Maßnahmen bei der KfW beantragt. - Einstellung jeglicher Förderung fossiler Heizungen
Die Förderfähigkeit von gasbetriebenen Anlagen und den damit einhergehenden Umfeldmaßnahmen wird aufgehoben. Das betrifft die Förderung von Renewable-Ready-, Gashybrid-Heizungen. - Einführung eines Heizungs-Tausch-Bonus
In der BEG wird ein Heizungs-Tausch-Bonus (10 Prozent) zusätzlich zum regulären Fördersatz eingeführt, mit dem der Austausch von mindestens 20 Jahre alten Gasheizungen vorangetrieben werden soll. Diese Heizungen sind ineffizient, verbrauchen viel Energie und sind daher der Fokus der Maßnahme.
Qelle: bafa.de | Stand 18-08-2022)