Erfolgreich sanieren und Energie sparen mit der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude –
Individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP)
Einfach mal drauf lossanieren, das geht oft nach hinten los. Für langfristig hohen Wohnkomfort und niedrige Energiekosten vereinbaren Sie besser als ersten Schritt einen Termin für eine „Energieberatung für Wohngebäude“. Das BMWi übernimmt bis zu 80 Prozent der Kosten.
In der Energieberatung wird Ihnen gezeigt, wie Sie den Energieverbrauch Ihrer Immobilie senken können. Dazu kommen wir zu Ihnen nach Hause und nehmen den aktuellen Zustand Ihres Gebäudes genau unter die Lupe. Mit der geförderten Beratung sollen Sie qualitätsgesicherte Informationen und Vergleichsmöglichkeiten erhalten, um den eigenen Energieverbrauch besser zu verstehen, einschätzen und bewerten zu können.
Als Ergebnis der Energieberatung erhalten Sie ein Sanierungskonzept beziehungsweise einen individuellen Sanierungsfahrplan ganz nach Ihren Vorstellungen und Ihrem Budget – entweder für eine komplette oder schrittweise Sanierung mit aufeinander abgestimmten Maßnahmen zum Energiesparen (individueller Sanierungsfahrplan).
Dadurch werden Sie in die Lage versetzt, dann geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um den Energieverbrauch zu senken. Dies hilft auch dabei, Fehlinvestitionen zu vermeiden. Wir können Sie dann auch über Förder-programme informieren, die Sie beim energetischen Sanieren finanziell unterstützen.
Wen fördert die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude?
Die „Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (individueller Sanierungsfahrplan)“ richtet sich an folgende Zielgruppen:
- Haus- und Wohnungseigentümer
- Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
- Mieter und Pächter
- rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (nur kleine und mittlere Unternehmen), wenn der überwiegende Teil zum Wohnen und nicht als Gewerbe dient
- Einrichtungen, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgen, wenn der überwiegende Teil zum Wohnen und nicht als Gewerbe dient
Was wird gefördert?
Das BMWi übernimmt 80 Prozent der Kosten für eine Energieberatung für Wohngebäude.
Die Höchstförderung beträgt bei
- Ein- und Zweifamilienhäusern maximal 1.300 Euro und bei
- Gebäuden mit mehr als drei Wohneinheiten maximal 1.700 Euro.
Einen zusätzlichen Zuschuss von bis zu 500 Euro gibt es, wenn der Energieberatungs-Bericht durch uns in einer Wohnungseigentümerversammlung oder Beiratssitzung einer WEG vorstellt wird. Denn bei WEG treffen oft unterschiedliche Interessen der verschiedenen Eigentümer aufeinander. So sind Abstimmungsprozesse über Investitionsentscheidungen zeitaufwendiger. Um die richtige Auswahl der Modernisierungsmaßnahmen zu treffen, können wir, als qualifizierter Berater, erforderliche Sanierungsschritte erläutern.
Voraussetzungen für die staatliche Förderung
um vom Angebot der Energieberatung zu profitieren, muss
- Ihr Gebäude in Deutschland stehen;
- der Bauantrag oder die Bauanzeige für das Wohngebäude muss zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens zehn Jahre zurückliegen;
- das Gebäude überwiegend dem Wohnen dienen
Wie erhalte ich die Förderung für eine Energieberatung?
Ganz einfach: Einfach bei uns melden, wir kümmern sich dann um alles Weitere. Wir beantragen den Zuschuss, der durch das BMWi an uns ausbezahlt wird. Dafür erhalten Sie dann eine entsprechend günstigere Rechnung:
Das Honorar für die Energieberatung für Wohngebäude ermäßigt sich demzufolge um den Zuschuss.
Zusätzliche Förderung
Bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen des iSFP im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) erhalten Sie zusätzlich einen Zuschuss in Höhe von fünf Prozent.