Gefährdungsanalyse Trinkwasser
Legionellen-Befall oder sonstige Verkeimungen ?
Nach den gesetzlichen Vorgaben der Trinkwasserverordnung muss bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes (100 KBE / 100 ml) bei Legionellen eine sog. Gefährdungsanalyse des betroffenen Trinkwassersystems erstellt werden.
Eines der Hauptziele der Gefährdungsanalyse ist es, nach der Ursache für die Kontamination mit Legionellen in den Trinkwasserleitungen zu forschen sowie systembedingte Risikostellen zu identifizieren und daraus geeignete Maßnahmen zur dauerhaften Beseitigung bzw. Minimierung abzuleiten.
Wesentliche Voraussetzung für eine Gefährdungsanalyse ist eine Ortsbesichtigung durch fachkundige Personen im Beisein des Betreibers.
Als Sachverständige wird durch uns eine Ortsbegehung durchführen, um Ihr Trinkwassersystem zu inspizieren. Die Erkenntnisse der Ortsbegehung werden protokolliert und in gutachterlicher Form ausgewertet.
Hieraus wird ein Konzept erarbeitet, das Maßnahmen zur Beseitigung der Ursachen der Kontamination bzw. Vorschläge zur Sanierung der Trinkwasserinstallation enthält, die in einem Bericht zusammengefasst werden.
Durchführung und Ablauf der Gefährdungsanalyse
Im Folgenden werden die wesentlichen Elemente einer Gefährdungsanalyse dargestellt. Die Reihenfolge kann dabei im Einzelfall abweichen:
1. Dokumentenprüfung (z. B. Unterlagen zur Planung, Ausführung der TrinkwasserInstallation (Installationspläne), Betriebsführung und zum Brandschutz, Aufzeichnungen über bereits vorliegende Ergebnisse von hygienisch-mikrobiologischen Untersuchungen etc.)
2. Überprüfung der Einhaltung der a.a.R.d.T und der bestimmungsgemäßen Nutzung der Trinkwasser-Installation im Gebäude unter Hinzuziehung von Planungsunterlagen und Aufzeichnungen, die Aufbau und Betrieb der Trinkwasser-Installation dokumentieren. Sofern diese Planungsunterlagen/Aufzeichnungen aktuell nicht vorliegen, ist ein aktuelles Schema der Leitungsführung schnellstmöglich zu erstellen oder erstellen zu lassen. Für die aktuelle Gefährdungsanalyse sind die notwendigen Informationen durch Befragungen und eigene Inaugenscheinnahme zusammen zu tragen.
3. Überprüfung wichtiger Betriebsparameter (insbesondere Temperatur an endständigen Entnahmestellen, in der Zirkulation und in der Warmwasserbereitung, siehe auch VDI 6023, DIN EN 806, DIN 1988 und DVGW W 551 sowie W 553)
4. Veranlassung oder Durchführung von Untersuchungen auf Legionellen in weiteren Anlagenteilen (weitergehende Untersuchungen gemäß DVGW W 551)
5. Gesamtbewertung und Zusammenführung der Ergebnisse und Befunde und Ableitung von Maßnahmen.